Wir lernen, was wir wollen!
Das ABC erläutert zentrale Begriffe, die immer wieder im Zusammenhang mit Demokratischen Schulen genannt werden. (Teil 11)
Martin Wilke
K wie Komitees
Das höchste beschlussfassende Gremium einer Demokratischen Schule ist die Schulversammlung, bestehend aus allen Schülern und den Mitarbeitern.
Es würde den Rahmen der Schulversammlung sprengen, wenn sie sich mit sämtlichen Details befassen müsste. Die Schulversammlung kann Arbeit auslagern, indem sie Komitees einrichtet. Dabei kann es sich entweder um zeitlich begrenzte oder um dauerhafte Komitees handeln.
Zeitlich begrenzte Komitees werden für einen einmaligen Zweck geschaffen und entsprechen eher Arbeitsgruppen, die etwa einen bestimmten Sachverhalt genauer untersuchen und einen Lösungsvorschlag ausarbeiten. Dieser wird dann der Schulversammlung vorgelegt, z. B. die Planung einer größeren Veranstaltung oder die Änderung des Raumkonzepts. Die Entscheidung über den Vorschlag obliegt der Schulversammlung. Wenn sie ihren Zweck erfüllt haben, werden sie wieder aufgelöst.
Dauerhafte Komitees werden im Regelbuch verankert und bestehen Jahr für Jahr fort, auch wenn sich ihre Zusammensetzung ändert. Sie kümmern sich um notwendige Verwaltungsarbeit, die für das Funktionieren der Schule von Bedeutung ist, z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Aufnahme neuer Schüler und Suche nach neuen Mitarbeitern.
Darin unterscheiden sich Komitees auch von AGs (in einigen Schulen auch als »Corporations« oder »Co-ops« bezeichnet), die sich eher um ein gemeinsames Interesse kümmern, z. B. um Ausflüge, Sport oder die Werkstatt.
Die Schulversammlung kann auch einzelne Personen beauftragen, sich um bestimmte Dinge zu kümmern. Von diesen Beauftragten unterscheiden sich Komitees darin, dass sie aus mehreren Mitgliedern bestehen, die gemeinsam entscheiden und Treffen abhalten, denen andere Schüler und Mitarbeiter beiwohnen dürfen.