»Die Herabsenkung des Wahlalters würde die Generationengerechtigkeit stärken.«

In vielen Vereinen und Organisationen gibt es soziales und bürgerschaftliches Engagement rund um die Themen Bildung und Leben mit Kindern. In dieser Reihe werden einige davon vorgestellt.

Ein Interview mit Kirsten Schweder, stellvertretende Geschäftsführerin des Netzwerks zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e. V., auch: Netzwerk Kinderrechte.

Wie ist das Netzwerk Kinderrechte entstanden und durch wen?

Der Grund oder die Initialzündung für die Entstehung unseres Netzwerks war die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) durch die Bundesrepublik Deutschland. Das war vor fast genau 30 Jahren – am 5. April 1992. Drei Jahre nachdem die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte des Kindes (UN-KRK) am 20. November 1989 verabschiedete. Mittlerweile haben alle Staaten der Welt, mit Ausnahme der USA, die Konvention unterzeichnet. Sie ist damit das internationale Menschenrechtsabkommen mit dem größten Zuspruch. In insgesamt 54 Artikeln drückt die UN-KRK Grundwerte für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren aus. Kinder sind demnach Träger eigener, ganz subjektiver Rechte, die alle auf den drei P's: »protection« (Schutz), »provision« (Förderung) und »participation« (Teilhabe und Mitbestimmung), den Grundprinzipien der Konvention aufbauen.

Mit der Ratifizierung erklärte die damalige Bundesregierung: Das Übereinkommen setzt Standards, die in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht sind, und bietet keinen Anlass, grundlegende Reformen des innerstaatlichen Rechts zu betreiben.

Also eigentlich kein Handlungsbedarf? Das sah die Zivilgesellschaft schon damals anders! Bei einer Veranstaltung zum Thema »Kinderrechte verwirklichen« wurde im Mai 1995 von 40 Organisationen und Initiativen in Bonn die National Coalition Deutschland Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gegründet. Diese Organisationen haben sich zusammengeschlossen, um auf zivilgesellschaftlicher Seite das Monitoring der UN-KRK zu begleiten. Denn jeder Staat, der die Konvention ratifiziert hat, muss in einem sogenannten »Staatenberichtsverfahren« regelmäßig den Vereinten Nationen berichten, was konkret getan wurde, um die Kinderrechte umzusetzen.

Was ist der Zweck/Ziel des Netzwerkes?

Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – kurz das Netzwerk Kinderrechte – hat sich die Verwirklichung der Kinderrechte zum Programm gemacht. Als breites, vielfältiges Netzwerk identifiziert sie Schwachstellen und Handlungsbedarfe hinsichtlich der Umsetzung der UN-KRK in Deutschland.

Dicke Bretter bohrt man am besten gemeinsam! Im Netzwerk Kinderrechte haben sich aktuell 106 Kinderrechteorganisationen zusammengeschlossen. Ihr Ziel ist es, die UN-KRK in Deutschland bekannt zu machen, ihre Umsetzung zu kontrollieren und voranzubringen.

In nahezu allen Staaten, die die UN-KRK ratifiziert haben, gibt es solche nationalen Zusammenschlüsse oder Netzwerke der Zivilgesellschaft, die ein wichtiger Ansprechpartner für den Ausschuss für die Rechte des Kindes bei den Vereinten Nationen im Rahmen der Berichterstattung sind.

Das Staatenberichtsverfahren bei den Vereinten Nationen ist ein zentrales Element unserer Arbeit.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-KRK dazu verpflichtet, die in der UN-KRK garantierten Rechte in ihren nationalen Gesetzen zu verwirklichen. Ob sie dieser Verpflichtung auch wirklich nachkommt, wird von den Vereinten Nationen in regelmäßigen Abständen geprüft. Die Vertragsstaaten müssen dazu zunächst nach zwei Jahren und danach alle fünf Jahre einen Bericht beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorlegen. Teil dieser Berichterstattung ist auch ein sogenannter Ergänzender Bericht der Zivilgesellschaft (auch Schattenbericht genannt). Der fällt in der Regel kritischer aus, als der Staatenbericht der Regierung. Der Erstbericht der Bundesregierung musste im Jahr 1995 dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes übermittelt werden. Ein halbes Jahr später, also noch im Gründungsjahr des Netzwerks Kinderrechte, war der erste Bericht der Zivilgesellschaft fällig.

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens.

Sind auch Kinder und Jugendliche an diesem Berichtsverfahren beteiligt?

Mittlerweile haben wir den Kreislauf des Staatenberichtsverfahrens vier Mal durchlaufen. (Nach dem Erstbericht folgte der Zweitbericht und dann der zusammengelegte Dritt-/Viertbericht, der mit großer Verspätung abgegeben wurde.) Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung ihren Fünft-/Sechstbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes übermittelt. Ein halbes Jahr später folgte der Ergänzende Bericht des Netzwerks Kinderrechte und der Zweite Kinderrechtereport. In den letzten beiden Berichtszyklen haben auch Kinder und Jugendliche dem UN-Ausschuss mitgeteilt, wo es aus ihrer Sicht Schwachstellen bei der Umsetzung der Kinderrechte gibt. Fazit der Kinder und Jugendlichen im Kinderrechtereport: Es gibt noch viel Luft nach oben! Vor allem bei den Themen Mitbestimmung, gewaltfreie Erziehung, Umwelt und Diskriminierung fordern die beteiligten Kinder und Jugendlichen Verbesserungen.

Im Februar 2021 fand die Anhörung der Zivilgesellschaft in Genf statt. Auch Kinder und Jugendliche waren eingeladen, ihre Sichtweise darzustellen. Die Anhörung der Bundesregierung findet im September 2022 statt. Ungefähr einen Monat später veröffentlicht der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes seine Abschließenden Bemerkungen. Das sind sozusagen die »Hausaufgaben« an die Bundesregierung. Sie bringen auf den Punkt, was diese in den kommenden Jahren tun soll, um die Kinderrechte besser umzusetzen. Das Netzwerk wird den Umsetzungsprozess begleiten und prüfen, ob diese auch in die Tat umgesetzt werden. Leider ist dies nicht immer der Fall. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, zum Beispiel, stand wiederholt im Hausaufgabenheft der Bundesregierung.

Wie erreichen Sie Ihre Ziele?

Die Mitglieder des Netzwerks legen immer wieder beharrlich den Finger in die Wunde: Sie verdeutlichen den Verantwortungsträger|innen|Verantwortungsträgys in Bund, Ländern und Gemeinden immer wieder, welche Verpflichtungen aus der UN-KRK entstehen und welche Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Kinderrechte bestmöglich zu verwirklichen. Es werden sowohl Fortschritte als auch Rückschritte analysiert und Verbesserungsvorschläge eingebracht. Um messen zu können, wo wir bei der Umsetzung stehen, haben wir eine datenbasierte Berichterstattung eingefordert. Kinderrechteindikatoren, die messbar machen, wo wir bei der Umsetzung der Kinderrechte stehen.

Das Netzwerk Kinderrechte hat im Kinderrechte-Monitoring eine strategisch-steuernde Funktion und wirkt als Netzwerkorganisatorin. Sie führt Initiativen zusammen, berät und unterstützt ihre Mitglieder, verbreitet und vertritt gemeinsame Positionen auf nationaler und internationaler Ebene und koordiniert bei ihren Mitgliedsorganisationen Aktivitäten zur Verwirklichung und Bekanntmachung der Kinderrechte.

Kinder sollen ihre Rechte nicht nur kennen, sondern im Alltag erfahren. Rechte auf dem Papier nützen keinem. Erhebungen zur Bekanntheit der Kinderrechte zeigen, dass viele Kinder und Jugendliche nach wie vor ihre Rechte nicht kennen und Kinderrechte in der Kita und in der Schule zu wenig behandelt und beachtet werden. Auch Eltern, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte haben häufig kein fundiertes Wissen über Kinderrechte oder wie diese Kindern vermittelt werden können. Es muss Lehrkräften und Fachkräften gelingen, die Kinderrechte erfahrbar zu machen. Der Kinderrechtsansatz verlangt, dass Personen und Organisationen ihr Handeln an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ausrichten. Die Grundlage dafür sind sichere Kenntnisse über Kinderrechte und konkretes Handlungswissen, wie diese im Alltag umgesetzt werden können. Nur dann können Kinder und Jugendliche ihre Rechte in Schulen und Kitas erfahren und ein Verständnis von Gerechtigkeit, Teilhabe und Selbstwirksamkeit verinnerlichen. Die Mitglieder des Netzwerk Kinderrechte haben hier schon viel Material und Fortbildungen auf den Weg gebracht, aber es steht fest: Hier gibt es noch einiges zu tun!

Kirsten Schweder, stellvertretende Geschäftsführerin des Netzwerks Kinderrechte.

Was haben Sie bis jetzt erreichen können? Gibt es Meilensteine?

Kinder werden rechtlich weitgehend nicht mehr als Objekte der Erwachsenen, sondern als Subjekte und damit als Träger eigener Rechte betrachtet.

Erste Verbesserungen gab es bereits im Jahr 1980 vor Verabschiedung der UN-KRK im Zuge der Sorgerechtsreform. Es wurde Paragraf 1626 (Absatz 2) in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt, der erstmalig die Mitsprache von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen ihrer Eltern rechtsverbindlich festgelegt hat. Die Kindschaftsrechtsreform von 1998 brachte dann neben der weitgehenden Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder unter anderem das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern (Paragraf 1684 Absatz 1 BGB). Eine weitere Errungenschaft war die Möglichkeit, Kindern in Verfahren, welche die elterliche Sorge betreffen, ein|e|ein Verfahrenspfleger|in|Verfahrenspflegy als »Anwält|in|y des Kindes« zur Seite zu stellen.

Ein weiterer Meilenstein in der Kette bedeutender gesetzlicher Verbesserungen für Kinderrechte in Deutschland ist das im November 2000 verabschiedete Gesetz »zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung.« Seitdem haben Kinder in Deutschland, auch im Verhältnis zu den eigenen Eltern, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Eine große Errungenschaft nach einem jahrelangen zähen Kampf war die Rücknahme der sogenannten Vorbehalte im Jahr 2010. Bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 erklärte die Bundesregierung sinngemäß, dass sich die Bundesrepublik Deutschland vorbehalte, Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Jugendlichen zu machen. Die Aufrechterhaltung des Vorbehalts führt dazu, dass international übliche Standards für geflüchtete Kinder in Deutschland nicht galten, mit für sie einschneidenden negativen Konsequenzen. Sie konnten in Abschiebehaft genommen werden und waren beim Schulbesuch, bei der medizinischen Versorgung und in der Kinder- und Jugendhilfe schlechter gestellt als in Deutschland geborene Kinder. Seitdem gelten die Bestimmungen der UN-KRK vorbehaltlos für alle in Deutschland lebenden Kinder.

Die Praxis zeigt jedoch, dass weiterhin großer Handlungsbedarf besteht, zum Beispiel mit Blick auf die Familienzusammenführung, die Rechte von Kindern ohne deutschen Pass, Chancengerechtigkeit und sozialer Teilhabe. Auch beim Zugang zu Bildung und zu Gesundheitsleistungen ist noch einiges zu tun.

Was erschwert Ihnen die Arbeit?

Erschwerend für die Arbeit ist, wenn Projekte befristet sind oder Mittel knapp bemessen sind. Insbesondere die Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen an der UN-Berichterstattung haben uns in den vergangenen Jahren gezeigt, dass hier Kontinuität, feste Ansprechpersonen und Konzepte, die Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alltags oder Herkunft einbeziehen, wichtig sind. Dafür braucht es personelle und zeitliche Ressourcen.

Kinder und Jugendliche müssen spüren, dass sie ernst genommen werden und dass die Anliegen, die sie einbringen, auch im weiteren Prozess berücksichtigt werden.

Kinder und Jugendliche tragen immer wieder an uns heran, dass viele Materialien so komplex sind, dass junge Menschen sie nicht verstehen. Diese müssen dann erst aufbereitet und in eine einfache, verständliche Sprache übersetzt werden. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Zugang zu Informationen. Sich informieren und austauschen zu können, ist eine zentrale Voraussetzung für die intellektuelle und soziale Entwicklung wie auch Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen. Hierfür wünschen wir uns ein größeres Bewusstsein – komplizierte Sprache grenzt aus.

Gibt es Probleme, die Sie als Netzwerk aktuell versuchen zu lösen?

Eine Baustelle, die wir seit Jahren beackern, ist die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Kinderrechte sind überall und betreffen alle Lebensbereiche. Dementsprechend muss auch die Kinderrechtskonvention so umgesetzt werden, dass sie in alle Lebensbereiche hineinwirkt. Das Grundgesetz bietet dafür das Fundament. Zwischen der Rechtsstellung von Kindern und der Rechtswirklichkeit klafft jedoch oft eine Lücke. Eine konsequente Implementierung der Vorgaben aus der UN-KRK in die nationale Gesetzgebung ist deshalb entscheidend für die Umsetzung in Deutschland. Dabei sind eine Klarstellung und Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz ein zentraler Schritt mit »ausstrahlender Wirkung« auf die Auslegung einfachgesetzlicher Regelungen.

In der letzten Legislaturperiode ist eine Aufnahme wieder nicht geglückt. Im Koalitionsvertrag 2021 der Ampel steht: »Wir wollen die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern und orientieren uns dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Dafür werden wir einen Gesetzesentwurf vorlegen und zugleich das Monitoring zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ausbauen.« Über diese Absichtserklärung der zukünftigen Bundesregierung freuen wir uns. Es wird aber sicher noch viel Überzeugungsarbeit notwendig sein, denn eine noch zu bewältigende Hürde wird die notwendige Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und Bundesrat sein.

Es ist ein Problem, dass die Stimmen von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft viel zu wenig Gewicht haben. Dies hat auch die Pandemie vor Augen geführt, in der sich viele Probleme verschärft haben und viele Kinder und Jugendliche sich stark belastet und zu wenig gehört gefühlt haben. Ein weiterer Meilenstein, den wir in den kommenden zwei Jahren hoffentlich erreichen werden, ist deshalb die Herabsenkung des Wahlalters. Das Netzwerk Kinderrechte arbeitet auf eine Senkung des Wahlalters auf allen Ebenen hin, um das Recht auf Partizipation auch im politischen Prozess zu verankern. Mit dem Wahlrecht als demokratische Ausdrucksform werden junge Menschen stärker in politische Entscheidungen einbezogen werden, die sie betreffen.

Aufgrund des demografischen Wandels wird der Anteil der jüngeren Menschen an der Gesellschaft immer geringer. Alte Menschen treffen also mit ihrer politischen Stimmabgabe Entscheidungen, die für junge Menschen eine Relevanz haben, auf die sie selbst keinen Einfluss nehmen können, die für sie aber möglicherweise wesentlich länger gilt. Die Herabsenkung des Wahlalters würde damit die Generationengerechtigkeit stärken.

Durch den demografischen Wandel treffen immer mehr alte Menschen Entscheidungen, die für junge Relevanz haben.

Wie können Interessierte Sie unterstützen?

In unserem Newsletter und unseren Kanälen in den sozialen Medien halten wir Interessierte über unsere Aktivitäten auf dem Laufenden. Alle können einen Beitrag dazu leisten, die Kinderrechte bekannt zu machen und dafür zu sorgen, dass sie im Alltag, in der Kita, in der Schule und in der Ausbildung gelebt werden.

Das Netzwerk Kinderrechte lebt vom Engagement und den Aktivitäten der Mitglieder und auch dem Engagement einzelner Personen.

Eine Mitgliedschaft im Netzwerk Kinderrechte können laut Satzung kinderrechtlich engagierte, rechtsfähige Organisationen der Zivilgesellschaft mit bundesweiter Bedeutung beantragen, die die satzungsgemäßen Ziele des Netzwerks unterstützen.

Organisationen und natürliche Personen, die die satzungsgemäßen Ziele ideell und finanziell unterstützen wollen, können eine Fördermitgliedschaft beantragen.

Welche Frage würden Sie gern gestellt bekommen und beantworten?

Seit Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Gesellschaft verändert. Gibt es ein Kinderrecht, das in einer neuen, überarbeiteten Version der UN-Kinderrechtskonvention stehen sollte? Und wenn ja, wie lautet das?

Also: Wie lautet es?

Ich würde ein Recht formulieren, dass klarstellt: <>»Kinder und Jugendliche haben das Recht in einer gesunden Umwelt aufzuwachsen.«Ein solches Recht gibt es in der Konvention bislang nicht.

Klimawandel, Artensterben und Umweltverschmutzung gehören inzwischen zu den größten Herausforderungen unserer Zeit und werden von Kindern und Jugendlichen mehr und mehr als Bedrohung ihrer Gegenwart und Zukunft wahrgenommen. Sie sind von den Folgen besonders betroffen. Das Aufwachsen in einer gesunden Umwelt hat eine zentrale Bedeutung für Kinder und Jugendliche und beeinflusst ihr Wohl. Ökologische Kinderrechte haben zum Ziel, für und mit Kindern und Jugendlichen die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Es geht mit Blick auf die Wahrung der Generationengerechtigkeit darum, weltweit Lebensstile zu entwickeln, die für heutige und für künftige Generationen nicht nur das Überleben, sondern ein lebenswertes Dasein sichern. Es geht um die Wahrung von Chancengerechtigkeit und Zusammenhalt, in der Gegenwart und in Zukunft – sowohl zwischen den Generationen, aber auch innerhalb jeder Generation. Generationengerechtigkeit beinhaltet somit immer ökologische Nachhaltigkeit.

Die Fridays-for-Future-Bewegung findet mit ihren Forderungen bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland seit drei Jahren konstant großen Anklang: Zu Tausenden beteiligen sie sich an den Protesten, organisieren sich mit mehr als 500 Ortsgruppen, und stellen konkrete Forderungen an die deutsche Politik. Das Bundesverfassungsgericht hat ihnen Recht gegeben und im April 2021 entschieden, dass das Klimaschutzgesetz die Rechte junger Menschen und künftiger Generationen unzureichend schützt, weil es die gebotenen Klimaschutzverpflichtungen nur bis 2030 festschreibt und für die Folgezeit nur unzureichende Festlegungen trifft.

In den letzten Jahren haben Klimafolgen in Form von Bränden, Dürren, Hitzewellen, Überflutungen und vielem mehr weltweit und in Deutschland zu millionenfachem Leid geführt. Auch die Berichte des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über Menschenrechtsverpflichtungen in Bezug auf eine saubere und gesunde Umwelt und die Ergebnisse des General Day of Discussiondes UN-Kinderrechtsausschusses zum Thema »Umwelt und Kinderrechte« machen die zunehmende Relevanz der ökologischen Menschenrechte deutlich. Das Umweltbewusstsein junger Menschen in Deutschland ist hoch und wandelt sich zunehmend hin zu einem Nachhaltigkeitsbewusstsein.

Der Ruf nach einem international anerkannten Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt wurde bereits gehört. Am 8. Oktober 2021 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution, die das Recht auf eine gesunde Umwelt nun als grundlegendes Menschenrecht anerkennt. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat angekündigt zum Thema Kinderrechte und Umwelt bis 2023 eine Allgemeine Bemerkung zu veröffentlichen. Die kinderrechtliche Relevanz liegt auf der Hand!

Vielen Dank für das Gespräch.

National Coalition Deutschland

Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtkonvention e.V.

Gründung: 1995

Sitz: Berlin

Aktionsraum: bundesweit

Mitglieder: 106

Mitarbeiter:innenzahl: 4

Kontakt:  Steinstraße 13, 10119 Berlin

Telefon: 0179 40 388 73

www.netzwerk-kinderrechte.de

info@netzwerk-kinderrechte.de

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